Asbest im Boden
Bei der Schadstoffuntersuchung und -sanierung von Gebäuden sowie dem Gebäuderückbau ist Asbest mittlerweile regelmäßig Bestandteil der entsprechenden Untersuchungsprogramme. Dabei liegen umfangreiche Regelwerke zu den Untersuchungsmethoden und zum Umgang mit asbesthaltigen Materialien im Hinblick auf den Arbeitsschutz vor (u. a. TRGS 519).
Vor dem Hintergrund eines mehr als 100jährigen industriellen Einsatzes von Asbest und asbesthaltigen Produkten kann es aber auch zu einem Eintrag von Asbest in den Boden gekommen sein. So werden immer wieder bei Eingriffen in den Boden asbestverdächtige oder tatsächlich asbesthaltige Materialien angetroffen. Hinzu kommt, dass auch in Deutschland in Böden und Gesteinen geogener Asbest vorkommen kann.
In Bezug auf den Abfalleinstufung und die Entsorgung von asbesthaltigem Bodenmaterial liegt mit der 2023 in einer novellierten Fassung veröffentlichten „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ (LAGA M23) ein (allerdings nicht rechtsverbindliches) Regelwerk vor. Die Frage einer mit dem Bodenschutzrecht konformen Untersuchung und Bewertung von Asbest im Boden ist bisher aber unbeantwortet.
Mit dem (längerfristigen) Ziel, insbesondere diese Frage zu beantworten, wurde 2020 auf Initiative von Dr. Michael Kerth der ITVA/BVB-Arbeitskreis „Asbest in Boden und Bauschutt“ gegründet. Im Rahmen des Länderfinanzierungsprogramm „Wasser, Boden und Abfall“ wurde im Jahr 2022 eine exemplarische Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen auf Asbest durchgeführt. In einem weiteren über dieses Programm finanzierten Projekt wird nun eine praxistaugliche Methodik zur Bodenschutz-rechtskonformen Bewertung von Asbest im Boden entwickelt. Das Projekt soll bis Ende Juli 2024 abgeschlossen werden. Nach Freigabe des Berichts durch den ALA-LABO wird dieser dann auf der Internetseite des Länderfinanzierungsprogramms „Wasser, Boden und Abfall“ veröffentlicht.