SV § 18 BBodSchG

BEW-Seminar "Sachverständige § 18 BBodSchG: Mehrwert für Auftraggeber und Behörden"

Am 16.07.2026 findet beim BEW in Duisburg unter der Leitung von Dr. Michael Kerth das Seminar „Sachverständige § 18 BBodSchG – Mehrwert für Auftraggeber und Behörden“. Zugelassene Sachverständige i. S. des § 18 BBodSchG haben sich einer persönlichen und fachlichen Überprüfung unterzogen und haben damit ihre besondere Qualifikation nachgewiesen. Solche Sachverständigen sind daher im besonderen Maße geeignet, Lösungen bei komplexen Fallgestaltungen zu finden und damit einen entscheidenden Mehrwert bei der Bewältigung von Aufgaben bei der Altlastenbearbeitung und im Bodenschutz zu liefern.

Vorgestellt werden die Zulassungsvoraussetzungen, die fachlichen Anforderungen, die Erfahrungen von Vollzugsbehörden beim Einsatz von zugelassenen Sachverständigen und die Möglichkeiten der Berücksichtigung der besonderen Qualifikation solcher Sachverständigen in Vergabeverfahren.

Im Rahmen eines World Cafés besteht die Möglichkeit eines vertieften Erfahrungsaustauschs.

Das Seminarprogramm und Anmeldemöglichkeiten finden sich hier:

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