BEW SV 18

BEW-Seminar Zulassungsvoraussetzungen für Sachverständige nach § 18 BBodSchG

Am 3. Februar findet beim BEW in Duisburg unter der Leitung von Dr. Michael Kerth ein Seminar zu den Zulassungsvoraussetzungen für Sachverständige i. S. des § 18 BBodSchG statt. Diese rechtliche Regelung wurde als Instrument für die Qualitätssicherung bei der Altlastenbearbeitung geschaffen, ein Gesichtspunkt, der heute noch genauso von Bedeutung ist wie beim Inkrafttreten des BBodSchG 1999.

Für die mit der Altlastenbearbeitung befassten Gutachter und Ingenieurinnen bietet eine Zulassung als Sachverständige die Möglichkeit, sich im Markt durch den Nachweis der eigenen Integrität und Sachkunde zu profilieren. Auf der anderen Seite können öffentliche und private Auftraggeber durch die Beauftragung von zugelassenen Sachverständigen den eigenen Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Bearbeitung ihrer Altlastenfälle entsprechen.

Im Seminar werden die persönlichen und fachlichen Anforderungen, wie sie sich aus den entsprechenden Landesverordnungen ergeben, erläutert. Ziel des Seminars ist es vor allem, junge Kolleginnen und Kollegen über die Voraussetzungen für eine Zulassung als Sachverständige zu informieren. Dabei wird bei der Veranstaltung durch Gesprächsrunden und Thementische die Möglichkeit eines direkten Austauschs geboten.

Der Flyer zur Veranstaltung steht hier zum Download bereit.

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