Wie geht es weiter mit den Sachverständigen i. S. § 18 BBodSchG?
Oder muss man ganz pessimistisch fragen: Geht es überhaupt weiter? Das hoffentlich nicht! Trotzdem zeigt sich in allen Bundesländern mit Ausnahme Bayerns ein eklatanter Nachwuchsmangel. Woran das liegt? Und was macht Bayern anders? Und vor allem: Was für Lösungsmöglichkeiten gibt es?
Würde bei Vergaben insbesondere der öffentlichen Hand die im Zulassungsverfahren nachgewiesene Qualifikation von Sachverständigen i. S. des § 18 BBodSchG konsequent als wichtiges Vergabekriterium berücksichtigt, dann würde dies nach meiner Auffassung viele junge Sachverständige motivieren, im Zulassungsverfahren ihre persönliche Sachkunde nachzuweisen. Den Billigheimerinnen und Dünnbrettbohrern in unserer Branche würde damit endlich im wahrsten Sinne des Wortes „der Boden entzogen“!